Schul - ABC

(Die Informationen auf dieser Seite werden zur Zeit überarbeitet!)

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A

Anmeldung:

Die Schulanmeldung findet im September statt. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten einen Termin, bei dem die Daten der Kinder erfasst werden. Zudem werden die Kinder mit einer Lehrerin sprechen, hören, malen und zählen. Somit wird ein erstes Kennenlernen des Kindes möglich.

Arzt:

Die amtsärztliche Untersuchung ist Teil der Schulanmeldung. Sie findet im Gesundheitsamt Idstein statt. Die Termine werden bei der Schulanmeldung im Sekretariat der Schule vergeben.

B

Beurlaubung

Für die Beurlaubung von Kindern während der Unterrichtszeit gilt folgende rechtliche Regelung: Urlaub von 1 oder 2 Tagen können bei der Klassenlehrerin, 3 und mehr Tage müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien müssen generell schriftlich beim Schulleiter beantragt werden und sind nur aus wichtigen Gründen möglich.

Betreuung

(siehe unter „Förderverein“)

BFZ:

Ein Beratungs- und Förder-Zentrum zur Hilfe bei lern- oder erziehungsschwierigen Kindern gibt es an der Max-Kirmsse-Schule Idstein.

Betreuung

(siehe unter „Förderverein“)

C

Chor:

Der Schulchor ist ein freiwilliger Kurs für Kinder der Klassen 3 und 4.

D

E

Elternsprechtage:

Zweimal jährlich finden Elternsprechtage statt. Diese Termine dienen der Kontaktpflege zwischen den Eltern und den Lehrern. Die Gesprächszeit liegt in der Regel bei 10-15 Minuten. Längere Gespräche sollten in den Sprechstunden stattfinden.

Elternbeirat:

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Vertretern der Eltern zusammen und ist eins der beschlussfassenden Gremien der Schule.

Elternabend:

Elternabende finden in regelmäßigen Abständen statt und werden vom Elternbeirat oder der jeweiligen Klassenlehrerin einberufen. Hier werden aktuelle, die Klasse betrefffende Themen erörtert und über Sachverhalte abgestimmt.

Entschuldigungen:

Sollte ein Kind nicht zur Schule kommen können, sei es aus Krankheit oder anderen Gründen, sollte dies noch am selben Tag der Schule mitgeteilt werden. Entschuldigungen gelten mündlich als auch schriftlich, bei längeren Fehlzeiten muss ein Attest des behandelnden Arztes vorgelegt werden.

F

Ferien:


Die Ferientermine und beweglichen Ferientage des jeweiligen Schuljahres werden am Schuljahresanfang bekanntgegeben, sind aber auch auf der homepage unter XXX einzusehen.

Feste:

Zu den jährlichen Festen gehören der Weihnachtsmarkt (jeweils erster Adventssonntag) sowie das Schulfest am Ende des Schuljahres. (s.a. „regelmäßige Feste und Feiern im Jahreslauf“ unter XXX)

Flötenkurse:

In freiwilligen Kursen können interessierte Kinder in unserer Schule Flötespielen erlernen.

Förderschulen:

Es gibt in Idstein Förderschulen (früher Sonderschulen), in die die Schüler nach einer entsprechenden Begutachtung aufgenommen werden können, die sich beim Lernen in der Grundschule besonders schwer tun.

Förderverein:

Der Förderverein ist Träger der Betreuung von Schulkindern außerhalb der Unterrichtszeit. Näheres siehe dort.

G

Gemeinde-Unfall-Versicherung:

Bei der GUV sind alle Schulkinder während des Schultages, sowie auf dem direktem Hin- und Rückweg zur Schule/nach Hause versichert.

H

Hausaufgaben:

Hausaufgaben dienen der Festigung und Vertiefung des in der Schule Erlernten. Zudem werden Selbstständigkeit und Schnelligkeit trainiert. Hausaufgaben sollten die gesetzlich festgelegten Zeiten im Durchschnitt nicht überschreiten.

I

J

Jugendmusikschule:

Die Jugendmusikschule Hünstetten bietet im ersten Schuljahr einen musikalischen Grundbildungskurs und im zweiten Schuljahr einen Keyboardkurs (gegen Bezahlung) an.

K

Kultusministerium:

Das Kultusministerium Hessen ist unter www.kultusministerium.hessen.de zu erreichen.

Kennenlerntag:

Im April/Mai sind alle Vorschulkinder eingeladen, einen Tag in der Schule zu verbringen. Sie werden in kleinen Gruppen „Unterricht“ erleben, mit den Lehrerinnen singen, malen und spielen. Die „Schulkinder“ haben an diesem Tag einen Studientag, arbeiten zu Hause oder werden in der Schule betreut.

Klassenarbeiten:

Krankheiten:

Kinder sollten die Schule nur dann besuchen, wenn sie gesund sind. Erkrankt ein Kind während der Schulzeit oder erleidet einen Unfall werden die Eltern telefonisch informiert, bei Nichterreichbarkeit wird ein Arzt eingeschaltet. (s.a. unter Entschuldigungen)

L

Lehrerkollegium:

Läuse:

Bei Läusebefall eines Kindes werden alle Eltern (anonym) informiert. Ebenso sollten Eltern, die Läuse bei ihrem Kind feststellen, dieses sofort der Schule mitteilen, damit Ausbreitung unterbunden werden kann.

M

N

O

Orientierungsarbeiten:



P

Q

R

S

Schulprogramm:

Im Schulprogramm legt die Schule ihre einzelnen Themen- und Unterrichtsschwerpunkte fest.

Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist (neben Lehrerkonferenz und Schulelternbeirat) ein beschlussfassendes Gremium der Schule. Sie legt den äußeren Rahmen der Schule fest, wie z. B. die Öffnungszeiten, die Feste im Schuljahr, die Terminierung der Projekte oder auch die Schulordnung. Der Schulkonferenz gehören 5 Elternvertreter, 5 Lehrkräfte und der Schulleiter an. Sie tagt ein bis zwei mal im Jahr.

Sprechstunden:

Jede Lehrerin hat eine Sprechstunde, in der nach vorheriger Anmeldung Probleme besprochen werden können. Die jeweiligen Zeiten werden bekanntgegeben, sind aber auch auf der homepage unter „Kontakte“ zu finden.

T

U

Unterrichtsgarantie Plus:

siehe "Verlässliche Schule"

Urlaub:

Eltern können ihre Kinder aus wichtigen Gründen von der Schule beurlauben lassen, bis zu 2 Tage bei der Klassenlehrerin, in Verbindung mit den Ferien und bei längeren Beurlaubungen beim Schulleiter.

V

Verlässliche Schule

Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Kinder auch bei Ausfall einer Kollegin die kompletten Stunden laut Plan betreut werden. Dabei können wir weiter auf unsere bewährten Kräfte zurückgreifen.

Verwaltung:

Alle verwaltungstechnischen Angelegenheiten werden von unserer Sekretärin Frau Lehmann erledigt.

W

Wanderfahrten:

Einmal während der Schulzeit ist für alle Kinder eine mehrtägige Wanderfahrt mit Übernachtungen in einer Jugendherberge oder ähnlicher Einrichtung vorgesehen.

Wandertage:

Wandertage sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden (witterungsabhängig). Eltern sollten als Hilfsaufsichten teilnehmen.

Weiterführende Schulen:

Die Schüler unserer Schule haben die Möglichkeit, verschiedene Schulen in der Klasse 5 zu wählen: Die IGS in Wallrabenstein, die Limes-Schule sowie das Pestalozzi-Gymnasium in Idstein. Um die Entscheidung zu erleichtern werden die Schulen mit ihren Schwerpunkten auf Informationsabenden (normalerweise im Dezember) vorgestellt.

Z

Zusammenarbeit Schule und Verein:

In diesem Projekt können Schüler/innen unserer Schule auch ohne Vereinszugehörigkeit einen Zusatz-Sportunterricht in Leichtathletik und Geräteturnen erhalten. Diese Stunden werden durchgeführt von Frau Staffa und Herrn Moxter.

Letzter Update dieser Seite: 30. August 2010
 
Franz-Kade-Schule
Grundschule des Rheingau-Taunus-Kreises
Franz Kade Weg 9
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